oder anders: wo ein beachtlicher stein placiert werden kann, dort placieret einen beachtlichen stein.
bezüglich des nicht angemeldeten öffentlichen vergnügens zu erlangen frage ich mit moses mendelssohn: »Wie kann aber der Staat zulassen, daß irgend einer seiner nützlichen und geachteten Bürger durch die Gesetze unglücklich werde?«
denn es ist ja so: »According to Mendelssohn’s political philosophy the purpose of the state includes the promotion of the happiness of its citizens.« (Alexander Altmann, Die trostvolle Aufklärung, 1982)